Carsten Müller

Plenarrede in der 2./3. Beratung zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Strafgesetzbuch

In der heutigen zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Strafgesetzbuch – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte habe ich klar herausgearbeitet, dass es in der Tat in der Praxis bestehenden Probleme in diesem Bereich gibt, wenn beispielsweise derartige Inhalte in sozialen Medien geteilt werden und ungewollt auf den eigenen Geräten landen. Oder auch wenn es sich um einen der sogenannten Eltern- oder Warnfälle handelt, in denen sich die handelnde Person unter Berücksichtigung aller Umstände verantwortungsvoll verhält.

Die Lösung bei derartigen Inhalten sehen wir als Union wir jedoch anders als die Koalition nicht in der Abschaffung des Verbrechenstatbestandes. Die pauschale Senkung des Strafrahmens für sämtliche von § 184b StGB erfassten Fälle schießt daher über das Ziel hinaus. Nach dem Entwurf der Koalition würde selbst bei der Verbreitung oder beim Besitz größter Mengen kinderpornographischer Inhalte kein Verbrechen vorliegen. Dies ist mit dem mit diesen Taten einhergehenden Unrechtscharakter, welcher sehr viel schwerer wiegt als bei anderen Vergehen wie zum Beispiel der einfachen Sachbeschädigung, nicht zu vereinbaren.

Wir fordern deswegen in unserem Entschließungsantrag eine gesetzliche Regelung in Form einer Privilegierung auf Tatbestandsebene für die drei in der Praxis aufgetretenen Problemfälle zu schaffen.

Meine Rede sowie die gesamte Debatte finden Sie unter diesem Link.

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