Die Vorfinanzierung des zweigleisigen Ausbaus der sogenannten „Weddeler Schleife“ durch die DB AG kann nur noch bis 31.12.2022 aufrechterhalten werden. Das Bundesverkehrsministerium sperrt die Freigabe der bundesseitigen Mittel jedoch weiterhin. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Es ist bei der Weddeler Schleife nun fünf vor zwölf. Die Deutsche Bahn kann ihre Vorfinanzierung für die Baumaßnahmen nur noch acht Wochen aufrechterhalten. Dann droht der Abbruch der Bauarbeiten und damit immenser wirtschaftlicher Schaden für Braunschweig, die Region, den Bund und alle am Ausbau der Weddeler Schleife Beteiligten. Dies ist einzig auf das Handeln des Bundesverkehrsministers der FDP zurückzuführen, der die Mittel weiterhin nicht freigibt und dabei keinerlei alternative Finanzierung vorschlägt.
In einem Schreiben habe ich heute den Bundesverkehrs- und auch Bundesfinanzminister Christian Lindner aufgefordert, die Prüfung des Haushaltstitels unverzüglich zum Abschluss zu bringen und die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Mittel für den Ausbau freizugeben. Der immens wichtige zweigleisige Ausbau der Weddeler Schleife darf durch die Verzögerungen von Herrn Dr. Wissing nicht länger in Gefahr gebracht werden. Schon jetzt hat der Minister großen Schaden angerichtet und nur Verunsicherung gestiftet. Die Öffentlichkeit erwartet völlig zu Recht, dass er sich an bereits getroffene Entscheidungen und Vereinbarungen hält, insbesondere wenn sie auf Beschluss des Parlaments mit Haushaltsmitteln unterlegt sind.“
Die DB AG kann ihre Vorfinanzierung der Baumaßnahmen nur noch bis 31.12.2022 aufrechterhalten. Wie auch das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr von Minister Dr. Bernd Althusmann kommuniziert, droht – sofern vorher keine Freigabe der bundesseitigen Mittel erfolgt – dann voraussichtlich ein Abbruch der bereits weit fortgeschrittenen Bauarbeiten durch die DB AG. Die Bahn ist bislang mit Mitteln in Höhe von rund 57 Millionen Euro in Vorleistung gegangen. Zusätzliche Mittel für die Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus der Weddeler Schleife, die über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorgesehenen sind, können zudem erst nach Freigabe der durch das Bundesverkehrsministerium gesperrten Mittel abgerufen werden.