Carsten Müller

Planloses Handeln der Ampel führt das Gesetzgebungsverfahren ad absurdum

Zu der gerade bekannt gegebenen Absetzung der 2. und 3. Lesung des Hinweisgeberschutzgesetzes von der heutigen Tagesordnung erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Das planlose Handeln der Ampel wird durch das kopflose Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz heute auf die Spitze getrieben und führt das Verfahren ad absurdum. Die gerade bekannt gegebene Absetzung der 2. und 3. Lesung des Hinweisgeberschutzgesetzes – gerade einmal 2 Stunden vor der geplanten Abstimmung – ist ein weiteres Beispiel der besonders unausgegorenen Gesetzgebung der Ampel.

Es zeigt sich erneut: es wird auf die Ergebnisse von Anhörungen keinen Wert gelegt, die vielfach kundgetanen Expertenmeinungen, die noch Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren finden wollten, werden ignoriert.

In großer Sachunkundigkeit werden Themen durchgepeitscht und zum Erreichen der eigenen politischen Ziele werden die ordnungsgemäßen Beratungswege willkürlich außer Acht gelassen.

Entgegen sämtlicher Argumente, die in der Anhörung geäußert wurden, hielten die Koalitionsfraktionen mit sachunkundigen, aber vollmundigen Erklärungen an ihrer Überzeugung fest, es gäbe keine verfassungsrechtlichen Bedenken an dem von der Ampel geplanten Gesetzgebungsverfahren, nur, um die Lesung im letzten Augenblick schließlich doch zu vertagen.

Dies ist ein typisches Beispiel, wie die Gesetzgebung der Ampel funktioniert und wie durch Missbrauch der Werkzeuge der Macht ausschließlich die eigenen Ziele verfolgt werden sollen.“

Teilen: