Die Ampel wird erneut wortbrüchig. Die Regierungsfraktionen haben in den heutigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages den Gesetzesantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes abgelehnt. Mit der Gesetzesänderung sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen für die Gastronomie dauerhaft entfristet und etabliert werden. Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:
„Die Ampel wird erneut wortbrüchig und lässt die Gastronomie im Regen stehen. Der nach der Coronapandemie zum Jahresende auslaufende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird nicht dauerhaft entfristet. Obwohl Bundeskanzler Scholz als auch Finanzminister Lindner den Einsatz für den ermäßigten Steuersatz, den es in 23 von 27 EU-Mitgliedstaaten gibt, versprochen hatten, lassen sie unsere Restaurants und Hotels im Stich. Das ist besonders bedauerlich, da die Branche diesen Schritt nach drei Verlustjahren in Folge dringend gebraucht hätte – höhere Energiekosten (plus 20 Prozent), teurere Lebensmittel (17 Prozent) und steigende Löhne und Gehälter setzen die Gastronomie erheblich unter Druck. Hinzu kommt der deutlich spürbare Fachkräftemangel. Mit der heutigen Ablehnung des Gesetzentwurfs der Union, ohne Kompromissbereitschaft oder eigenen Vorschlage, ist klar: Ab dem 1. Januar 2024 wird die Branche mit einer massiven Steuermehrbelastung konfrontiert. Genauso klar ist: Die Gastronomie hat in der Regierung keine wirklichen Unterstützer!“