Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (BT-Drucksache 20/3687) erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mussten sich in der heutigen Expertenanhörung der klaren und teils sehr deutlichen Sachverständigenmeinung zur Speicherung von IP-Adressen stellen. Die Ampel hat aufgezeigt bekommen, wie wichtig und unverzichtbar die IP-Adressen für die Aufklärung von schweren Straftaten, insbesondere bei Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch, sind. Nach mehr als einem Jahr des Verzögerns und Blockierens unseres Unionsantrags aus rein ideologischen Gründen müssen Ampel und das Bundesjustizministerium zur faktenbasierten Rechtspolitik zurückfinden. Nach langer, nicht zu rechtfertigender Blockade muss jetzt schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die Speicherung von IP-Adressen rechtsicher umsetzt.
Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerer Straftaten ermöglicht hat. Mehr als ein Jahr haben die Ampelfraktionen einen Unionsantrag zur Umsetzung der Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs blockiert, anstatt sich der Verantwortung zu stellen. In dieser Zeit wurden den Ermittlungsbehörden nicht nur ein zentrales und rechtsstaatlich Ermittlungswerkzeug vorenthalten, sondern über ein Jahr wurde das ungebrochene Leid vieler Kinder verlängert, die weiter Opfer von Missbrauch und Kinderpornographie wurden. Die Zeit der Ausreden und der Ampelblockade sind mit der heutigen Anhörung und den klaren Worten der vielen Expertinnen und Experten endgültig vorbei.“
Weiterführende Informationen
Die Aufzeichnung der Anhörung, alle Stellungnahmen und weiterführende Informationen können Sie mit diesem Link aufrufen.