Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt hierzu:
„Mit dem heute beratenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts verpasst die Ampel die große Chance auf eine echte Reform des komplizierten und unübersichtlichen deutschen Namensrechts.
Die Änderungen, die der Entwurf enthält, sind zwar zu befürworten. Beispielsweise werden die Möglichkeiten der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert und die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens, auch von Personen mit Migrationshintergrund, werden berücksichtigt.
Der Entwurf stellt jedoch lediglich ein Reförmchen und keine echte Reform dar, er greift viel zu kurz. Das Problem der getrennten Rechtswege im privaten sowie öffentlich-rechtlichen Namensrecht wird nicht angegangen. Auch greift der Entwurf bei der Rückbenennung von Kindern, die nach Eheschließung eines Elternteils mit einem Stiefelternteil den Namen des Stiefelternteils angenommen haben, nicht weit genug.
Die Richtung für eine echte Reform des Namensrechts wurde schon im Jahr 2020 von der damaligen unionsgeführten Bundesregierung aufgezeigt. Eine von Justiz- und Innenministerium beauftragte Kommission hatte damals in einem umfassenden Eckpunktepapier viele Änderungsvorschläge vorgelegt. Von diesen Vorschlägen hat die Ampel aber nur wenige Aspekte mit einbezogen. Um das deutsche Namensrecht endlich zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten, braucht es daher eine weit über den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf hinausgehende Reform!“