Vermittlungsausschuss korrigiert groteske Ampel-Pläne zur Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts

Der Vermittlungsausschuss hat sich Mittwoch auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler wie Aufsitzrasenmäher entfällt. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Carsten Müller:

„Glücklicherweise konnte der Vermittlungsausschuss gestern die von der Ampel geplanten grotesken Änderungen des Kfz-Haftpflichtrechts korrigieren und Aufsitzrasenmäher und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bleiben für private Nutzer weiterhin von der Versicherungspflicht befreit.

Wären die Änderungen wie geplant umgesetzt worden, hätte dies bei den Versicherungen unglaubliche 19 Millionen Vorgänge für ein tatsächliches Nicht-Problem verursacht. Für den damit verbundenen Aufwand und die verursachten Kosten hätten wiederum alle Versicherten aufkommen müssen.

Ich bin froh, dass die Bundesregierung immerhin in diesem Fall einen Erkenntnisgewinn über den Umweg des Vermittlungsausschusses verzeichnen konnte. Die unnötige Arbeit des Vermittlungsausschusses hätte allerdings vermieden werden können, wenn die Bundesregierung schon früher auf die Expertise der zu diesem Thema beauftragten Sachverständigen und die Einwände der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bezüglich einer Versicherungspflicht von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern gehört hätte!“

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