Carsten Müller

Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 offenbart Handlungsbedarf – stattdessen verweigert Ampel die Arbeit

Zu der vom Bundesinnenministerium vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Die aktuelle Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 zeigt einen dringenden Handlungsbedarf. Statt zu handeln, verweigert die Bundesregierung die Arbeit. Dabei sind die heutigen Zahlen ein absoluter Weckruf. Die Gewaltkriminalität ist nicht nur massiv gestiegen, sondern sie hat mit 214.099 Fällen den Höchststand seit 15 Jahren erreicht. Der hohe Anteil von Ausländern an der Gewaltkriminalität ist alarmierend. Von Menschen, die bei uns als Gäste leben, erwarte ich ein besonderes Maß an Rechtstreue. Für ausländische Straftäter muss gelten: Wer sein Gastrecht missbraucht, muss das Gastland verlassen. Ebenso erschreckend sind die zunehmende Anzahl von Kindern als Täter oder der Aufwuchs bei Wohnungseinbruchdiebstählen – bei Kindern beträgt der Anstieg 43 Prozent im Vergleich zu 2019; die Zahl beim Wohnungseinbruchdiebstahl wuchs um 18,8 Prozent auf 77.819 Fälle.

Es ist ein Skandal, dass die Ampel angesichts dieser Entwicklung untätig bleibt oder die gesetzliche Sicherheitslage teilweise sogar verschlechtert. Sie hat Gesetze vorgelegt – wie beispielsweise den Entwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation oder auch das Cannabisgesetz – die Schwerkriminellen helfen und Ermittlungen, gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, behindern oder gar unmöglich machen. Diese Bundesregierung ist ein Sicherheitsrisiko.

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag fordern wir u.a. bessere Ermittlungsmöglichkeiten und haben entsprechende Gesetzentwürfe und Anträge vorgelegt. So brauchen unsere Ermittler zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die IP-Adressen-Speicherung oder zur Aufklärung des Wohnungseinbruchdiebstahl die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung. Unseren Gesetzentwurf, der die Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen ermöglichen soll, wird die Ampel aber diese Woche im Plenum ablehnen. Unseren Antrag zur Speicherung von IP-Adressen hat die Ampel bereits abgelehnt und nichts vorgelegt, was der Lage gerecht wird und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzt.

Die Arbeitsverweigerung der Bundesregierung ist verantwortungslos. Die Ampel missachtet einmal mehr, dass es die zentrale Aufgabe des Staates ist, für die Freiheit und Sicherheit der Bürger zu sorgen und die Rechtstaatlichkeit zu garantieren. Dieser Auftrag muss immer Top-Priorität der Regierung haben.“

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