Einigung zum Quick-Freeze-Verfahren zeigt: Ampel setzt Täterschutz vor Opferschutz

Zu den heutigen Berichten über die nach monatelangem Streit errungenen Einigung zur Speicherung von IP-Adressen erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Die heute bekannt gewordene Einigung der Ampel, dass anstelle einer – unzulässigen – Vorratsdatenspeicherung das von der FDP bevorzugte Quick-Freeze-Verfahren kommen soll zeigt, dass der Bundesregierung Täterschutz wichtiger als Opferschutz ist.

Der EuGH hatte bereits im Herbst 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten erlaubt ist. Die Bundesregierung verweigerte den Ermittlungsbehörden dennoch fast zwei Jahre lang ein wichtiges und rechtsstaatlich ausgestaltbares Ermittlungswerkzeug.

Die FDP feiert die Einigung nun als Durchbruch, der die Vorgaben des EuGH endlich rechtssicher umsetze und den Ermittlungsbehörden ein nutzbares Instrument zur Verfügung stelle. Die Realität sieht jedoch anders aus: nahezu alle Expertinnen und Experten sehen das Quick-Freeze-Verfahren als unzureichend bei der Aufklärung und Bekämpfung beispielsweise von Kinderpornographie und schwerem Missbrauch an.

Erst gestern hatte auch Bundesinnenministerin Faeser anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 noch gesagt, dass die Speicherung von IP-Adressen zu den Befugnissen der Sicherheitsbehörden gehören müsse, insbesondere um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und die Täter zu stoppen.

Dass die SPD im unmittelbaren Nachgang hierzu nun einknickt und die Interessen der Kinder über Board wirft, nur um einen Kompromiss in Sachen Mietpreisbremse zu erzielen, kommt einem Freifahrtschein für pädophile Gewalttäter gleich.

Wir als Union können und werden einem untauglichen Quick-Freeze-Verfahren daher nicht zustimmen. Ein Recht auf Schutz der Daten darf nicht zum Täterschutz bei schwersten Straftaten werden!“

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