Im Zuge der heutigen Plenardebatte zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“, Bundestags-Drucksachen 20/8732, erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die Ampel lässt Hochwasseropfer im Stich und verhindert mit ihrer Mehrheit von uns eingebrachte, notwendige Änderungen bei der Elementarschadenversicherung. Die anhaltende Untätigkeit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist hier absolut unverständlich und gefährlich. Die erneuten Hochwasser führen uns den dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Elementarschadenversicherung vor Augen. Nur etwa die Hälfte der Gebäude in Deutschland sind ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert. Dieser viel zu geringe Anteil von Wohngebäudeversicherungen mit einer beinhalteten Elementarschadenabsicherung führt regelmäßig dazu, dass Grundstückseigentümer nach Schadenereignissen vor dem Nichts stehen.
Als Union hatten wir bereits im Oktober den Antrag „Elementarschadenversicherungen fit für die Zukunft machen“ (Bundestags-Drucksache 20/8732) eingebracht. Wir setzten uns über eine Opt-out-Regelung dafür ein, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden, welche nach Unterrichtung über die Konsequenzen abgewählt werden kann. Bestehende Wohngebäudeversicherungen sollen um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, welche ebenfalls abgewählt werden kann. Mit unserem Antrag nehmen wir die Versicherer in die Pflicht und schaffen überzeugende Anreize, Gebäude gegen alle Naturgefahren abzusichern. Gleichzeitig wahren die Regelungen unserer Initiative die Vertragsfreiheit.
Um die Prämien auch in Zukunft bezahlbar zu halten, setzen wir uns für die Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor ein. Auch nach Angaben der Versicherungswirtschaft würde unsere vorgeschlagene Lösung dazu führen, dass der Wettbewerb unter einer marktüblichen und risikoangepassten Preisgestaltung erhalten bleibt. Dies ist uns auch wichtig, da es nicht sein kann, dass diejenigen, die risikoarm gebaut haben bzw. wohnen das Risiko von denjenigen tragen, die in einer eher exponierten Lage gebaut haben bzw. wohnen. In diesem Zusammenhang fordern wir stets Diskussionen zu notwendigen Präventionsmaßnahmen. Leider ist Deutschland bei dem Thema der Prävention noch nicht weit genug, obwohl entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung großer Schäden besonders wichtig sind und nicht nur bei Neubauten möglich sind, sondern auch bei Bestandsbauten. Die Gängigkeit unseres Konzeptes wurde in der öffentlichen Anhörung im Frühjahr bestätigt.
Die von Teilen der SPD zuletzt veröffentlichten Forderungen nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung nach französischem Beispiel, wonach jede Wohngebäudeversicherung zukünftig gegen einen gesetzlich vorgegebenen Aufschlag eine Elementarschadenversicherung enthalten muss, lehnen wir hingegen ab. Das französische Modell deckt Überflutungsschäden gerade nicht per-se ab. Denn die Entschädigungspflicht der Versicherer hängt davon ab, ob das Schadenereignis amtlich als Elementarschadenereignis bzw. als Naturkatastrophe eingestuft wird. Erfolgt eine solche Einstufung nicht, beispielsweise weil nur ein kleines Gebiet oder wenige Gebäude betroffen sind, sind die Versicherungen auch nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Darüber hinaus steigen die Versicherungsprämien in Frankreich derzeit stark an. Die von den Sozialdemokraten geforderte Lösung würde den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern gerade nicht entsprechen.
Vor dem Hintergrund immer dramatischer werdender Hochwasserereignisse ist die verantwortungslose Untätigkeit der Ampel eine absolute Gefahr. Die Ampel muss endlich handeln. Ein fertiges Konzept der Union liegt vor. Wir brauchen eine allgemeine Elementarschadenversicherung für Deutschland.“