Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, der umfassende Reformen im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht fordert. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine lebendige Debattenkultur in Hauptversammlungen zu fördern, während gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten durch „räuberische Aktionäre“ eingedämmt werden sollen.
Reformbedarf erkannt
In ihrem Antrag betont die Fraktion, dass die bestehende Regelung des Beschlussmängelrechts zwar bereits durch die Einführung des Freigabeverfahrens verbessert wurde, jedoch weiterhin Reformbedarf besteht. „Die Debattenkultur in Hauptversammlungen leidet, weil Unternehmen bei der Auskunftserteilung nach wie vor erheblichen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind“, so der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsauschuss, Stephan Mayer MdB. „Das aktuelle Beschlussmängelrecht hindert Unternehmen daran, offen und lebendig mit ihren Aktionären zu kommunizieren.“
Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine internationale Vergleichsstudie zu den Missbrauchsmöglichkeiten und der Häufigkeit von Beschlussanfechtungen im deutschen Beschlussmängelrecht durchzuführen. Ziel ist es, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort im internationalen Kontext zu bewerten. „Deutschland darf im internationalen Vergleich nicht zurückfallen“, erklärt der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, Carsten Müller MdB. „Wir brauchen ein modernes und flexibles Beschlussmängelrecht, das den Anforderungen der globalen Wirtschaft entspricht.“
Konkrete Reformvorschläge
Zu den vorgeschlagenen Reformen gehören unter anderem:
- Evaluation der Effektivität des Freigabeverfahrens – Eine gründliche Überprüfung, ob das Freigabeverfahren ausreichend zur Missbrauchsbekämpfung beiträgt.
- Entwicklung alternativer Rechtsfolgen – Vorschläge für alternative Konsequenzen statt der Kassation fehlerhafter Beschlüsse.
- Beschleunigung von Klageverfahren – Einführung einer Verfahrenshöchstdauer für die rechtskräftige Entscheidung über Beschlussanfechtungen.
- Zwischenentscheidungen durch Gerichte – Möglichkeit von Zwischenentscheidungen über die Wirksamkeit angefochtener Beschlüsse.
- Einschränkung der Nichtigkeitstatbestände – Präzisierung und Einschränkung der eigenständigen Nichtigkeitstatbestände im Aktienrecht.
Breiterer Anwendungsbereich
Der Antrag der CDU/CSU geht über die Aktiengesellschaften hinaus und strebt ein einheitliches, rechtsformübergreifendes Beschlussmängelrecht an, das auch GmbHs, Genossenschaften, Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften einschließt.
Entschiedenes Handeln gefordert
„Dieses äußerst wichtige Thema kam nur durch uns auf die Tagesordnung“, betonen Müller und Mayer. „Der Status quo gefährdet den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Aktiengesellschaften.“ In einer öffentlichen Anhörung haben Sachverständige aller Fraktionen dringenden Handlungsbedarf erklärt und betont, dass das Thema neu aufgerollt und überdacht werden müsse. „Sachverständige äußerten zudem die Hoffnung, dass sich die Mehrheits-Fraktionen den notwendigen Änderungen nicht verschließen“, fügt Mayer hinzu. „Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass das bisherige dysfunktionale Beschlussmängelrecht zu gelähmten Hauptversammlungen führt, da das Hauptmotiv die Vermeidung formaler Fehler ist.“
Kritik an der Regierungskoalition
Die Ampel-Koalition hat dennoch bereits ausdrücklich erklärt, das Thema in absehbarer Zukunft nicht weiter zu verfolgen. „Parlamentarischer Staatssekretär Strasser hat die Anhörung völlig anders beurteilt, was zeigt, dass der Ampel-Koalition erneut Entschlossenheit, Tatkraft und Einsichtsfähigkeit fehlen“, kritisiert Müller. „Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt entschlossen zu handeln und die notwendigen Reformen umzusetzen, um die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes zu sichern.“