Zur bekannt gewordenen Beschlussvorlage der Bundesregierung zum Thema Elementarschadenversicherung für die morgige Ministerpräsidentenkonferenz erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Besser spät als nie! Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Ampel sich nach Monaten ohne eigenem Konzept nun doch der Unionsposition anschließt und den Versicherten die Wahlmöglichkeit für oder gegen die Deckung von Schäden aus Elementargefahrenereignissen aufzeigt. Genau diese Forderung hatte die Union bereits im Oktober letzten Jahres im Antrag ‚Elementarschadenversicherungen fit für die Zukunft machen‘ formuliert. Mit einer Opt-out-Regelung setzen wir uns dafür ein, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen, welche nach Unterrichtung über die Konsequenzen abgewählt werden kann. Wir nahmen mit unserem Antrag auch die Versicherer in die Pflicht, überzeugende Anreize zu schaffen, Gebäude gegen alle Naturgefahren abzusichern. Mit unseren Regelungen sichern wir die Vertragsfreiheit. Dennoch lehnte die Ampel unsere Regelungen mit den Wahlmöglichkeiten noch bis vor knapp zwei Wochen mit ihrer Bundestagsmehrheit ab und ließ viele Betroffene im Stich.
Jetzt bleiben die konkreten Details des Vorschlags der Ampel und eine mögliche Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten. In die Bewertung müssen neben den vorgeschlagenen Änderungen zu Elementarschadenversicherungen beispielsweise auch notwendige Präventionsmaßnahmen einfließen.“
Die zahlreichen Schadenereignisse führen den dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Elementarschadenversicherung vor Augen. Nur etwa die Hälfte der Gebäude in Deutschland sind ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert. Dieser viel zu geringe Anteil von Wohngebäudeversicherungen mit einer beinhalteten Elementarschadenabsicherung führt regelmäßig dazu, dass Grundstückseigentümer nach Schadenereignissen vor dem Nichts stehen. Als Union hatten wir bereits im Oktober den Antrag „Elementarschadenversicherungen fit für die Zukunft machen“ (Bundestags-Drucksache 20/8732) eingebracht.
Aufgrund koalitionsinterner Unstimmigkeiten konnte die Ampel bislang kein Konzept zur Problemlösung präsentieren. Die von Teilen der SPD veröffentlichten Forderungen nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung nach französischem Beispiel, wonach jede Wohngebäudeversicherung zukünftig gegen einen gesetzlich vorgegebenen Aufschlag eine Elementarschadenversicherung enthalten muss, lehnte und lehnt die Union ab. Denn die Entschädigungspflicht der Versicherer hängt davon ab, ob das Schadenereignis amtlich als Elementarschadenereignis bzw. als Naturkatastrophe eingestuft wird. Erfolgt eine solche Einstufung nicht, beispielsweise weil nur ein kleines Gebiet oder wenige Gebäude betroffen sind, sind die Versicherungen auch nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Darüber hinaus steigen die Versicherungsprämien in Frankreich derzeit stark an. Die von den Sozialdemokraten geforderte Lösung würde den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern gerade nicht entsprechen. Innerhalb der Koalition lehnt die FDP eine Versicherungspflicht ebenfalls ab.