Letzte Woche haben wir das Steueränderungsgesetz 2025 im Deutschen Bundestag beschlossen. Mit diesem Gesetz lösen wir zentrale Wahlversprechen ein. Wir erfüllen damit wichtige Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und entlasten insbesondere die Bürgerinnen und Bürger sowie die deutsche Wirtschaft
bereits ab dem 1. Januar 2026.
Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie:
Mit einem gesamtstaatlichen Entlastungsvolumen von 3,6 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung senken wir ab dem 1. Januar 2026 den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Diese Maßnahme stabilisiert Betriebe, die mit Personalkosten, Energiepreisen und gestiegenen Wareneinsatzquoten kämpfen. Sie sichert Arbeitsplätze und Vielfalt in Innenstädten. Gerade in ländlichen Regionen verlieren wir
mit jeder geschlossenen Gaststätte auch ein Stück Lebensqualität vor Ort. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.
Anhebung der Entfernungspauschale:
Zudem werden wir zum 1. Januar 2026 die Entfernungspauschale von derzeit 30 Cent bis zum 20. Entfernungskilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer auf künftig 38 Cent ab dem ersten Kilometer für alle Steuerpflichtigen anheben. Gleiches soll auch für diejenigen Steuerpflichtigen gelten, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist.
Umsetzung des Ehrenamtspakets:
Nach knapp vier Jahren stärken wir wieder alle ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in den über 600.000 Vereinen in Deutschland. Zum 1. Januar 2026 heben wir deshalb die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro an. Des Weiteren entlasten wir Vereinsvorstände, insbesondere die Schatzmeister, von bürokratischen Hürden, indem wir die Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittsatzgrenze von 45.000 auf 50.000 Euro und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro anheben. Auch werden wir künftig auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro verzichten.
Zudem stellen wir klar, dass E-Sport als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts gilt. Damit verschaffen wir dem E-Sport die gesellschaftliche Anerkennung, die er verdient. Vereine erhalten damit Zugang zu Fördermitteln und können z.B. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen künftig auch für die Jugendarbeit und den Jugendschutz nutzen. Schließlich regeln wir, dass es für gemeinnützige Körperschaften unschädlich ist, wenn sie Photovoltaikanlagen anschaffen und betreiben. Damit stellen wir sicher, dass auch gemeinnützige Vereine zur Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der erneuerbaren Energien ihren Beitrag leisten können.
Anpassung der Höchstbeträge für Parteispenden:
Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auch darauf verständigt, die Höchstbeträge zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden zu verdoppeln. Künftig sind 50 Prozent von bis zu 3.300 Euro bei Einzel- und 6.600 Euro bei Zusammenveranlagung von der Steuerschuld abzugsfähig. Darüberhinausgehende Aufwendungen können künftig bis zu 3.300 Euro bei Einzel- und 6.600 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Die Anpassung der Höchstbeträge ist zur Inflationsbereinigung geboten, da die letzte Anhebung zum 1. Januar 2007 erfolgte. Sie soll zudem politische Partizipation fördern und somit der Stärkung der Demokratie dienen.
Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten neben dem Arbeitgeber-Pauschbetrag:
Auch haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren darauf verständigt, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Anreiz für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft umzusetzen. Dazu werden künftig Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sowie zu den Pauschbeträgen bei Versorgungsbezügen und bei sonstigen Einkünften) als Werbungskosten berücksichtigt. Bisher fallen diese Aufwendungen in den Pauschbetrag und wirken sich deshalb nicht aus. Die Begünstigung der Gewerkschaftsbeiträge stärkt die kollektive Koalitionsfreiheit, die ein tragendes Element des sozialen
Rechtsstaats ist.
Steuerbefreiung von Prämien für Olympische und Paralympische Medaillen:
Schließlich haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren auf eine weitere Stärkung des deutschen Spitzensports verständigt. Künftig sind Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei. Hierdurch erhalten die Athletinnen und Athleten sowohl finanzielle Unterstützung als auch die gebührende Wertschätzung ihrer erbrachten Leistungen. Die Spitzensportförderung benötigt einen Paradigmenwechsel, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Sportnation zu gewährleisten. Zusammenfassend beenden wir dieses Jahr steuerpolitisch so, wie wir die Legislaturperiode begonnen haben mit einem weiteren wesentlichen Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Auch im neuen Jahr werden wir weiter daran arbeiten, das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger spürbar zu verbessern und den Wirtschaftsstandort Deutschland steuerlich wettbewerbsfähiger aufzustellen.