Die Wende in der Migrationspolitik war unser zentrales Wahlversprechen – und dieses Versprechen setzt die unionsgeführte Bundesregierung und die sie tragende Regierungskoalition um. Punkt für Punkt, Tag für Tag, seit Beginn unserer Regierungsverantwortung. Deutschland befindet sich heute auf einem klaren Kurs, um Migration zu steuern und unerlaubte Einreisen konsequent zu begrenzen. Die wichtigsten Maßnahmen möchte ich Ihnen nachfolgend auf einen Blick darstellen:
Wir stoppen die illegalen Einreisen an unseren Grenzen mit Kontrollen und Zurückweisungen
Am 7. Mai hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Bundespolizei angewiesen, auch bei Asylbewerbern die unerlaubte Einreise zu verweigern (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG i.V.m. Art. 72 AEUV). seitdem hat die Bundespolizei über 21.000 Personen zurückgewiesen, darunter mehr als 1.000 Asylbewerber. Im Zuge dieser Tätigkeit wurden zudem 954 Schleuser sowie 5.309 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen.
Wir sorgen dafür, dass Dublin-Überstellungen wieder funktionieren
2024 stellte Deutschland 74.583 Dublin-Ersuchen an die zuständigen EU-Mitgliedstaaten, es erfolgten allerdings nur 5.827 Überstellungen. Seit Jahren ist das europäische Dublin-System dysfunktional – bis jetzt: Am 8. Dezember erzielte die Bundesregierung einen Verhandlungserfolg mit Griechenland und Italien, wonach diese Länder ihre Dublin-Fälle endlich wieder zurücknehmen. Ein Durchbruch, an dem die Ampel gescheitert war!
Wir beenden die freiwilligen Aufnahmeprogramme
Solange die Aufnahme von Asylbewerbern unsere Kommunen so stark belastet und die Verteilung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Europa nicht gleichmäßig erfolgt, kann Deutschland sich keine freiwilligen Aufnahmeprogramme leisten. Davon zu unterscheiden sind die afghanischen Ortskräfte, die für uns tätig waren und deswegen gefährdet sind: Wir fühlen uns weiterhin zu deren Schutz verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei den Personen aus den Aufnahmeprogrammen der letzten Jahre kaum noch um solche Ortskräfte.
„Begrenzung“ nennen wir wieder als klares Ziel im Aufenthaltsrecht, Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte setzen wir aus Die Ampel hatte das Ziel der Migrationsbegrenzung aus dem Aufenthaltsrecht gestrichen – ein fatales Signal, das wir wieder rückgängig gemacht haben. Zudem setzen wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aus und geben den Kommunen damit Luft, die bestehenden Herausforderungen zu bewältigen. Auch 2016, auf dem Höhepunkt der damaligen Migrationskrise, hatte Deutschland den Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Wer sich als Flüchtling erfolgreich in unserem Land integriert und sich und seine Familie von seiner Arbeit ernähren kann, kann zumindest eine Niederlassungserlaubnis erhalten und selbstverständlich auch seine Kernfamilie aus der Heimat zu uns holen. Ein Familiennachzug auf Kosten des Steuerzahlers und bei einem nur vorübergehenden Schutz halten wir für unangemessen und falsch.
Die Bundespolizei übernimmt einen größeren Beitrag zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen
In ihrem Aufgabenbereich – also insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen – soll die Bundespolizei für die Beantragung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam zuständig werden. So sieht es das neue Bundespolizeigesetz vor, das wir im Frühjahr verabschieden wollen.
Die Staatsbürgerschaft per Express-Einbürgerung haben wir gestrichen
Der deutsche Pass muss am Ende der Integration und nicht am Anfang stehen. Deswegen haben wir die Einbürgerung nach nur drei Jahren wieder abgeschafft, wie wir im Wahlkampf versprochen hatten.
Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder betrügt, erhält eine zehnjährige Einbürgerungssperre
Immer häufiger wurden zuletzt gefälschte Sprachzertifikate zur Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft genutzt. Wer hier schummelt, kann künftig nicht nur seine Staatsbürgerschaft wieder verlieren, sondern wird auch zehn Jahre lang für einen erneuten Antrag gesperrt.
Die Bundesregierung erhält die Möglichkeit, sichere Herkunftsländer einfacher durch Rechtsverordnung festzulegen
Die Einstufung sicherer Herkunftsländer ist das effektivste Mittel, um Asylverfahren rechtsstaatlich zu beschleunigen. Wir wollen dieses Instrument etwa bei den Maghrebstaaten nutzen, dort liegt die Schutzquote bei rund 2 Prozent, oder bei Indien, mit einer Schutzquote von sogar nur 0,4 Prozent. Dazu haben wir die Möglichkeit der Bundesregierung eingeführt, diese Einstufung flexibel per Rechtsverordnung festzulegen – ohne die Gefahr künftiger Blockaden im Bundesrat.
Den Pflichtanwalt bei Abschiebehaft haben wir abgeschafft
Die Ampel hatte auf Drängen der Grünen einen Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam eingeführt (§ 62d AufenthG), schon damals gegen das fachliche Votum des BMI. Der Bundestag hat bereits beschlossen, dieses Gesetz wieder abzuschaffen.
Menschenschleusungen nach Großbritannien stellen wir unter Strafe
Bislang fehlt im deutschen Recht eine Strafbarkeit für Schleusungen nach Großbritannien (§ 96 Abs. 4 AufenthG). Allein im Jahr 2024 erreichten nach Kenntnis der Bundesregierung über den Ärmelkanal 36.816 Personen die britische Küste, 78 Personen starben bei dem Versuch. Solche Schleusungen werden regelmäßig durch international agierende Netzwerke organisiert, in zunehmendem Maße auch aus Deutschland. Der Bundestag hat bereits beschlossen, diese Lücke im Gesetz zu schließen.
Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die künftig zu uns kommen, erhalten lediglich Sozialhilfe nach AsylbLG
Die hohen Leistungen des deutschen Sozialstaates sind ein Faktor, der die massive Ungleichverteilung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Europa fördert. Über 1,3 Millionen Ukrainer halten sich aktuell bei uns auf. Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen daher wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Für Alleinstehende bedeutet dies ca. 120 € weniger Leistung pro Monat und eingeschränktere Gesundheitsversorgung.
Abschiebungen haben für uns hohe Priorität
Das Innenministerium befindet sich in intensiven Verhandlungen mit den syrischen und afghanischen Behörden, um regelmäßige Rückführungen in diese Länder wieder aufzunehmen. Eine funktionierende Rückführungszusammenarbeit ist in der Praxis auch ein entscheidender Faktor, um Ausreisepflichtige in größerem Umfang zu einer freiwilligen Heimkehr zu motivieren. Insbesondere für Syrien gilt: mit dem Ende des Bürgerkriegs ist der ursprüngliche Grund des subsidiären Schutzes in Deutschland weggefallen. Die (möglichst freiwillige) Rückkehr ist daher grundsätzlich die Folge, sofern die Betroffenen keinen neuen Aufenthaltsgrund (etwa durch eine Arbeit) erworben haben.
Für unsere angekündigte Migrationswende sind wir im Wahlkampf massiv kritisiert worden. Die Maßnahmen seien angeblich wirkungslos oder europarechtswidrig oder würden von unseren EU- Partnern niemals hingenommen werden. Oder unsere Entschlossenheit wurde angezweifelt, diese Ankündigungen umzusetzen.
Die letzten Monate haben uns überwältigend Recht gegeben! Denn es zeigt sich, dass unsere Maßnahmen wirken:
– im November stellte die Bundespolizei 4.697 unerlaubte Einreisen fest, rund 24 Prozent weniger als im Vorjahr (6.153 unerlaubte Einreisen im November 2024).
– Im Vergleich zu 2023 sank die Anzahl der Asylerstanträge sogar um über die Hälfte (106.298 bis November 2025, gegenüber 216.861 Erstanträge im entsprechenden Vorjahreszeitraum).
– Gegenüber 2023 liegt der Rückgang sogar bei fast zwei Drittel (304.581 Erstanträge bis November 2023)!
In Europa stößt unser neuer Migrationskurs auf klare Zustimmung. Unter einem Deutschland, das wie kaum ein anderes Land auf der Welt als Magnet für illegale Migration wirkte, hatten in den letzten Jahren viele EU-Staaten zu leiden. Die Koalition steht in der Migrationspolitik also zu ihrer Verantwortung: Für die Kommunen, für unser Land, für ganz Europa.
Und auch in nächster Zeit werden wir nicht nachlassen, unseren Kurs in der Migration weiterzuverfolgen. Auf EU-Ebene muss die Rückführungsverordnung abgeschlossen werden, und Asylverfahren und Rückführungen in Staaten außerhalb der EU sind weiterzuverfolgen. Auch im Inland stehen noch erhebliche Projekte aus dem Koalitionsvertrag an, wie dem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter, die jederzeit freiwillig heimkehren könnten. Oder der Regelausweisung für schwere Straftäter und Gefährder.
Wir haben in den letzten Monaten migrationspolitische Fehler vieler Jahre korrigiert. Auch aufbauend auf den jüngsten Erfahrungen und Erkenntnissen. Mit derselben Entschlossenheit werden wir auch in den nächsten Jahren vorgehen.