Abweisung der Klage gegen A39-Ausbau ist wichtiges Signal für die positive Entwicklung der gesamten Region

Strassenbau_Dieter_pixabay.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute verkündet, die erneute Klage des BUND-Landesverbandes Niedersachsen gegen die Planfeststellung des 7. Bauabschnitts der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg abgewiesen zu haben. Der Braunschweiger CDU-Bundestagabgeordnete und amtierende Vorsitzende des Bundestagesausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller begrüßt die Entscheidung und erklärt:


„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist eine sehr gute Nachricht und ein wichtiges Signal für die positive Entwicklung unserer Region. Bau und Fertigstellung des heute gegenständlichen 7. Bauabschnitts sowie des Gesamtprojekts müssen nun entschlossen vorangetrieben werden. Infrastrukturprojekte dürfen durch die anhaltende Verhinderungstaktik der Gegner nicht zu Generationenaufgaben werden. Die Menschen der Region warten schon zu lange auf den Neubau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg.


Wir können es uns nicht mehr leisten, dass von der Idee bis zur Verkehrsfreigabe von wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekten Jahrzehnte vergehen. In unserer Heimatregion erfahren wir diese Entwicklung bei Infrastrukturprojekten aller Verkehrsträger – aktuell beim Schiffshebewerk in Scharnebeck, dem Stichkanal Salzgitter, dem Ausbau der A39 oder vor kurzem beim zweigleisigen Ausbau der Weddeler Schleife. Der Rechtsweg steht selbstverständlich jederzeit offen, doch ist ein verantwortungsvoller Einsatz für Partikularinteressen angezeigt, der auch einmal hinter das Gemeinwohl zurücktritt. Alle Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen sind weiter gefordert, Hindernisse in Planungs-, Beschaffungs- und Bauprozessen zu beseitigen, Verfahren zu vereinfachen und bestmöglich aufeinander abzustimmen. Die Menschen und die Wirtschaft unserer Region brauchen und verdienen eine moderne und diversifizierte Infrastruktur.“

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