Eckpunkte zur Elementarschadenversicherung bleiben hinter Koalitionsvertrag zurück

Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil legen heute ein Eckpunktepapier zur Elementarschadenversicherung vor. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und amtierende Vorsitzende des Bundestagesausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller:

„Ich begrüße, dass das Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium nach längerer Zeit erste Überlegungen für eine bessere Absicherung gegen Elementarschäden vorlegen. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Vorschläge bleiben allerdings in wesentlichen Punkten hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück.

Besonders kritisch sehe ich, dass die wichtige und richtige staatliche Rückversicherung für außergewöhnliche Naturkatastrophen bislang an ganz wesentlichen funktionalen Schwächen leidet. Die genannten Instrumente zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen können eine solche Rückversicherung nicht ersetzen. Sie verfolgen einen anderen Zweck und lösen nicht das Problem. Eine staatliche Rückversicherung soll schon im Vorfeld dafür sorgen, dass auch außergewöhnlich große Schäden durch Naturkatastrophen finanziell abgesichert sind.

Auch bei der Opt-out-Lösung bleiben die Überlegungen hinter den Möglichkeiten zurück. Statt unterschiedliche Modelle ergebnisoffen zu prüfen, wird die Diskussion auf eine Variante mit obligatorischem Mindestschutz und hohen Selbstbeteiligungen verengt. Dies wird den Anforderungen an eine wirksame Präventionspolitik nicht gerecht. Darüber hinaus kann eine solche Konstruktion auch verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

Zugleich werden Prävention und Klimaanpassung zwar als notwendig anerkannt, aber nicht mit einer vergleichbaren Verbindlichkeit ausgestaltet wie die zusätzlichen Verpflichtungen der Versicherer. Bei der staatlichen Prävention beschränken sich die Vorschläge weitgehend auf bestehende Programme und weitere Prüfaufträge. Dabei ist Prävention die entscheidende Voraussetzung für langfristig bezahlbaren Versicherungsschutz. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Konkretisierung der Staatshaftung bei risikobehafteter Bauleitplanung bleibt bislang aus. Wer Versicherungsschutz langfristig sichern will, muss dafür sorgen, dass vermeidbare Risiken nicht durch staatliche Planungsentscheidungen zusätzlich geschaffen oder verstärkt werden.

Für besonders exponierte Wohngebäude fehlt zudem eine belastbare Lösung, die langfristig bezahlbaren Versicherungsschutz gewährleistet. Gleichzeitig sieht das Papier weitreichende Eingriffe in bestehende Versicherungsverträge vor, ohne die dafür erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen hinreichend zu berücksichtigen.

Wichtig ist, dass der Eintritt von Elementarschäden durch Vorsorge möglichst weitegehend abgewendet wird. Das vorgelegte Papier ist daher nur eine Grundlage für die weitere Diskussion. Es enthält wichtige Ansätze, weist aber noch erhebliche Schwächen auf. Diese müssen im weiteren Verfahren schnellstmöglich behoben werden.“

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