Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, der umfassende Reformen im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht fordert. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine lebendige Debattenkultur in Hauptversammlungen zu fördern, während gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten durch „räuberische Aktionäre“ eingedämmt werden sollen. Reformbedarf erkannt In ihrem Antrag betont die Fraktion, dass die bestehende Regelung des Beschlussmängelrechts zwar bereits… CDU/CSU fordert Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts zur Stärkung der Rechtsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland weiterlesen